1. Angebot, Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

Allen Vertragsabschlüssen mit IO.SYS liegen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, nachfolgende Bestimmungen zugrunde. Sie werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung, spätestens aber mit der Annahme der ersten Lieferung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

Für Kaufverträge, die Software einschließen, sowie für Wartungs- und Reparaturaufträge gelten, wenn vorhanden, zusätzlich Sonderbedingungen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Auftraggebers und mündliche Nebenabreden gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch die IOSYS-Geschäftsleitung.

Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlicher Bestätigung durch IO.SYS oder durch Lieferung zustande. An Kostenanschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich IO.SYS Eigentums- und urheberrechtliche Verwaltungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch IO.SYS Dritten zugänglich gemacht werden.

IO.SYS behält sich Konstruktions- und Formänderungen des Vertragsgegenstandes ohne vorherige Ankündigung während der Lieferzeit vor, sofern der Vertragsgegenstand und dessen Aussehen dadurch für den Auftraggeber keine unzumutbare Änderung erfährt .

Zusicherungen, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die IO.SYS-Geschäftsleitung. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des Lieferers auf Dritte zu übertragen. Dienstleistungen und Service werden, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, nach Aufwand abgerechnet. Grundlage für die Verrechnungssätze ist die offizielle AKCENT-Dienstleistungspreisliste für gewerbliche oder private Kunden (je nach Status des Auftraggebers).

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise von IO.SYS verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer plus Standardverpackung und Versand ab Lager Moringen. Kosten für Aufstellung, Kabelsonderlängen, Konvertierungen, Steckverbindungen, Montage usw., sowie Einrichtungen, die aufgrund besonderer Umweltbedingungen erforderlich sind, werden dem Auftraggeber gemäß den gültigen IO.SYS-Richtlinien gesondert in Rechnung gestellt.

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. IO.SYS ist berechtigt Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen und zwar zuerst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt. wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Eine Abtretung der Forderung ist nur mit Zustimmung von IO.SYS zulässig.

Bei Kunden ohne Wartungsvertrag wird bei kundenseitig eingeforderter unverzüglicher Reaktion am selben Arbeitstag eine Aufwand- und Antrittspauschale von EUR 500,- zzgl. Mwst. erhoben.

3. Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Stundung

Bei verspäteter Zahlung oder Stundung werden 5% per anno über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, vom Zeitpunkt des Verzugseintritts an. berechnet Gerät der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Auftraggebers vor so kann IO.SYS die Weiterarbeit an allen Auftragen mit dem Auftraggeber einstellen und die sofortige Vorauszahlung aller - auch noch nicht fälliger - Forderungen, einschließlich Wechsel und gestundeter Beträge verlangen oder entsprechende Sicherheiten fordern.

4. Lieferzeit

Die besonders zu vereinbarende Lieferfrist beginnt mit Vertragsabschluß. Jedoch nicht vor der vollständigen Beibringung der vom Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie nicht vor Eingang einer eventuell vereinbarten Anzahlung. Die Einhaltung der Lieferfrist durch IO.SYS setzt in jedem Fall die Erfüllung der Vertragspflichten durch den Auftraggeber voraus. Nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Auftraggebers verlängern die Lieferzeit angemessen. Dasselbe gilt bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens liegen, z. B. höhere Gewalt, Aus- und Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Streik, Aussperrung, Verzögerung oder Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile. Dasselbe gilt, wenn die genannten Umstände bei Vorlieferanten von IO.SYS eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse sind von IO.SYS dem Auftraggeber baldmöglichst mitzuteilen. Ist die Lieferung aufgrund dieser Umstände unmöglich, kann IO.SYS vom Auftrag zurücktreten, ohne daß dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche zustehen.

5. Lieferung und Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn der Kaufgegenstand das Lager von IO.SYS verläßt. Die Frist gilt als eingehalten a) bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht oder abgeholt worden ist. Falls sich innerhalb der vereinbarten Frist die Ablieferung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verzögert, so gilt die Frist als eingehalten bei Meldung der Versandbereitschaft. b) bei Lieferung mit Aufstellung oder Montage, sobald diese innerhalb der vereinbarten Frist erfolgt ist.

6. Annahmeverzug, Bestellung auf Abruf

Nimmt der Auftraggeber die Ware nicht an, so ist IO.SYS berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im letzteren Fall kann IO.SYS 20% des Kaufpreises als Entschädigung verlangen, es sei denn, der Auftraggeber weist einen geringeren Schaden nach. IO.SYS behält sich vor, einen höheren, tatsächlichen Schaden geltend zu machen.

7. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor, bis der Kunde sämtliche - auch künftige - Forderungen aus der Geschäftsverbindung gezahlt hat. Werden Lieferungen auf laufende Rechnungen ausgeführt, so dient der Eigentumsvorbehalt als Sicherung des Saldos. Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert unserer Forderungen um mehr als 15%, so werden wir die übersteigenden Sicherheiten nach freiem Ermessen freigeben.

Der Kunde ist berechtigt, über die gekaufte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen. Die Forderungen des Kunden aus einem Weiterverkauf von Waren, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehen, tritt er schon jetzt im voraus an uns ab. Insbesondere tritt er auch Ersatzansprüche gegen Versicherungen oder Dritte aus einer Beschädigung der unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, hiermit an uns ab. Eine Verpfändung oder Sicherungsübertragung der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Kunden nicht gestattet.

8. Beanstandungen und Mängelrügen

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mangel oder wegen erkennbar unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Übernahme, schriftlich mitzuteilen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen und Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung bestimmt sich die Gewährleistung nach Ziffer 9.

9. Gewährleistung/Sachmangelhaftung

IO.SYS gewährleistet, daß der Kaufgegenstand frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Gewährleistung/Sachmangelhaftung beträgt 6 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum gemäß Ziffer 5. Sollte sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Material- oder Verarbeitungsfehler herausstellen, hat der Auftraggeber das schadhafte Teil oder Gerät mit vorausbezahlter Fracht zur Reparatur an IO.SYS zu schicken. FalIs der Auftraggeber verlangt daß die Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm zu bestimmenden Ort vorgenommen werden, kann dem Verlangen entsprochen werden. In diesem Falle werden alle anfallenden Anfahrt- und Reisekosten zu den jeweils gültigen IO.SYS-Bedingungen berechnet. Ausgetauschte Teile oder Geräte gehen in das Eigentum von IO.SYS über. Die Erfüllung von Gewährleistungs/Sachmangelhaftungsansprüchen bewirkt keine Verlängerung der entsprechenden Frist.

IO.SYS hat das Recht innerhalb der Frist zweimal nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Ist es für den Käufer unzumutbar, weitere Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen hinzunehmen, kann er vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind. IO.SYS haftet insbesondere nicht für Mängel, wenn diese auf gebrauchsbedingten Verschleiß von Teilen (Motoren, Druckköpfe, Walzen, Toner, OPC-Trommeln/Bänder, usw.) beruhen, - wenn die in den InstaIlationsvorschriften und Betriebsanleitungen von IO.SYS oder des Herstellers der Ware gegebenen Bestimmungen nicht eingehalten werden, - wenn der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter an der gelieferten Ware technische Änderungen, Veränderungen der Seriennummer, Erweiterungen, Reparaturen usw. vorgenommen hat, - wenn die gelieferten Gegenstände unsachgemäß aufgestellt, betrieben, behandelt oder gewartet werden, - wenn die Mängel durch Verwendung von Zubehörteilen, Verbrauchsmaterial oder sonstigen Vorrichtungen verursacht worden sind, die nicht durch IO.SYS geliefert oder von IO.SYS oder dem Hersteller der Ware empfohlen wurden, Verbrauchsmaterialien wie Farbbänder, Disketten, Toner, OPC-Trommeln/Bänder, Fixiereinheiten usw. sowie gebrauchte Waren/Geräte und Vorführgeräte sind von jeglicherewährleistung/Sachmangelhaftung ausgeschlossen.

Vor-Ort-Garantien (Vor-Ort-Garantie bei BTO-PC's, Support-Packs oder Garantieverlängerungen durch den Hersteller) sind Service-Leistungen eines Dritten, auf dessen Reaktionszeit, Termintreue und Lieferfähigkeit IO.SYS keinen Einfluß hat. Mängel/Defekte, die sich auf diese Garantieform beziehen sind direkt beim Hersteller/Serviceprovider (gemäß Garantiekarte) anzuzeigen. Ein Anspruch auf Erfüllung der Garantieleistung/Sachmangelhaftung durch IO.SYS besteht nicht.

Datenverlust oder Verlust der kundenspezifischen Rechnerkonfiguration wird von keiner Garantie abgedeckt. Bei Vor-Ort-Austausch-Garantien von z.B. Monitoren trägt der Endkunde die Fracht zur Rücksendung des defekten Gerätes. Sollten IO.SYS Überprüfungspauschalen in Folge nicht vorliegender Mängel oder unberechtigter Reklamation berechnet werden, so trägt diese ebenfalls der Endkunde. Leistungen und Teilleistungen ohne Warenlieferungen, bei denen auschließlich Service und Dienstleistung durch IO.SYS erbracht wird, liegt generell ein Dienstvertrag (kein Werkvertrag) zu grunde. Ein bestimmter Erfolg wird somit seitens IO.SYS nicht geschuldet. Bei Beratungs- und Consultingverträgen lehnt IO.SYS jegliche Haftung für den Erfolg einer empfohlenen Maßnahme ab, wenn die Umsetzung nicht unter unmittelbaren Einfluß und Kontrolle von IO.SYS erfolgt.

10. Haftung

Die Haftung von IO.SYS für die Fälle einer unerlaubten Handlung, einer positiven Vertragsverletzung und einer Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen ist beschränkt auf die Nachbesserung oder Ersatzlieferung des Kaufgegenstandes. Alle weitergehenden Ansprüche insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Kaufgegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen es sei denn ein Mitarbeiter von IO.SYS oder ein Erfüllungsgehilfe handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Die Beschränkung gilt auch für Schäden, die bei der Durchführung der Nachbesserung, der ErsatzIieferung oder der Beratung des Käufers entstehen. Die vorgenannten Ansprüche verjähren nach 6 Monaten. IO.SYS haftet insbesondere nicht für den Verlust von Daten. Für den Erfolg von Serviceleistungen die auf Basis eines Dienstvertrages erfolgen, schließt IO.SYS jegliche Haftung aus. Das Erreichen eines bestimmten Zweckes kann hier aufgrund der Komplexität eines EDV-Systems nicht gewährleistet werden.

11. Standard- und Systemsoftware

Die Bedingungen dieser Ziffer 11 gelten für die Überlassung der Standard- und Systemsoftware zum Betrieb eines von IO.SYS gelieferten Systems. Wir räumen dem Kunden für den Zeitraum, in dem dieser das IO.SYS-System einsetzt, das Recht ein die Software zu nutzen. An der Software wird Urheberrechtschutz in Anspruch genommen. Das Eigentum an der Software, sowie den diesbezüglichen Unterlagen, geht nicht auf den Kunden über. Der Kunde ist nicht berechtigt an der Software Änderungen vorzunehmen, sie zur Erstellung eigener Systemsoftware zu verwenden oder Kopien davon ohne unsere schriftliche Zustimmung anzufertigen.

Der Kunde ist zur Übertragung der ihm eingeräumten Nutzungsrechte auf einen Erwerber der IO.SYS-Produkte berechtigt, sofern der Erwerber gegenüber uns rechtsverbindlich in die Pflichten aus diesen Vereinbarungen eintritt.

Sollte die Benutzung der Software seitens des Kunden infolge der berechtigten Geltendmachung einer Schutzverletzung beeinträchtigt oder untersagt werden, werden wir die Software nach eigener Wahl entweder soweit als nötig ändern oder von dem Rechtsinhaber das Recht beschaffen, daß die Software vom Kunden genutzt werden kann. Ist dies nicht möglich oder wird ein Schutzrecht geltend gemacht, das wir bei Vertragsabschluß nicht kannten, so ist der Kunde unter Ausschluß weiterer Ansprüche berechtigt, die Software zusammen mit der Hardware an uns gegen Erstattung des Zeitwertes zurückzugeben.

IO.SYS haftet in keinem Falle für die Wiederbeschaffung von Daten, es sei denn, daß wir deren Vernichtung vorsätzlich verursacht hätten. Der Kunde ist verpflichtet, vor allen Systemveränderungen eine vollständige Datensicherung anzufertigen und deren Lesbarkeit u. Brauchbarkeit zu überprüfen.

Verletzt der Kunde schuldhaft seine ihm im Zusammenhang mit der Überlassung der Software auferlegten Pflichten, sind wir zur fristlosen Kündigung des dem Kunden gewährten Nutzungsrechtes berechtigt. Der Kunde ist zur Rückgabe bzw. Löschung der Software samt der diesbezüglichen Unterlagen und Kopien verpflichtet. Im Übrigen ist der Kunde zum Schadenersatz verpflichtet.

12. Nichtigkeitsklausel

Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.

13. Ausfuhrkontrollbestimmungen

Die gelieferten Waren unterliegen den amerikanischen und deutschen Ausfuhrbestimmungen. Eine Ausfuhr aus der BRD ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch IO.SYS möglich. Im Rahmen der zolltechnischen Abwicklung trägt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der von ihm gemachten Angaben.

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Moringen oder nach Wahl von IO.SYS der Sitz des Auftraggebers. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Träger eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens wird als ausschließlicher Gerichtsstand Göttingen vereinbart.